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Dieser Vertrag einschliesslich aller darunter abgeschlossenen
Rahmenvertrag f
Schweizer r OTC Derivate 2003 D 03.02 Schweizerische Bankiervereinigung Schweizer r Over the Counter (OTC ) Derivate vom zwischen (nachstehend: A und (nachstehend: B 0. Zweck und Anwendungsbereich Dieser Rahmenvertrag und seine produktespezifische Anhnge (nachstehend zusammen: regeln ausserbrsliche Transaktionen in Derivaten, welche die Parteien gegenseitig abschliessen oder bereits abgeschlossen haben (nachstehend: Er findet auf alle in den Anhngen definierten Arten von Transaktionen und auf alle weiteren Transaktionen, in deren Besttigung auf ihn verwiesen wird, Anwendung. Bei Kollisionen zwischen den Bestimmungen der Ziff. 0 15 dieses Rahmenvertrags und den Bestimmungen eines produktespezifischen Anhangs gehen die Bestimmungen des Anhangs vor. 1. Abschluss von Transaktionen Alle Transaktionen unter diesem Rahmenvertrag werden unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Rahmenvertrag zusammen mit allen Besttigungen, welche die einzelnen Transaktionen betreffen, einen einzigen Vertrag bildet (nachstehend: Die Unterzeichnung dieses Rahmenvertrags stellt keine Verpflichtung zum Abschluss einer Transaktion im Einzelfall dar. Die einzelnen Transaktionen knnen formfrei abgeschlossen werden. Nach Abschluss der einzelnen Transaktion erstellt der Calculation Agent eine Besttigung. Im Fall eines Widerspruchs zwischen Rahmenvertrag und Besttigung geht die Besttigung vor. Die Parteien knnen die Modalitten der Besttigung hiervon abweichend regeln. 2. Handlungsfhigkeit und Eigenverantwortung der Parteien, Aufklrung ber Risiken 2.1 Die Parteien besttigen, a) dass sie die zum Abschluss der Transaktionen erforderliche Handlungsfhigkeit besit D 03.02 SBVg Schweizerische Bankiervereinigung : Rahmenvertrge zen und insbesondere deren gesetzliche, statutarische oder reglementarische Voraussetzungen erfllt sind, b) dass der Abschluss dieses Rahmenvertrags und der einzelnen Transaktionen erforderlichenfalls von den zustndigen Personen bzw. Instanzen bewilligt worden ist, c) dass soweit sie Institutionen des ffentlichen Rechts sind, deren Vermgen in Finanz und Verwaltungsvermgen unterteilt ist und die Transaktionen im Rahmen der Vermgensverwaltung erfolgen die investierten Vermgenswerte dem Finanz und nicht dem Verwaltungsvermgen zugehren. 2.2 Fr Fondsleitungen, Pensionskassen, Krankenkassen, Versicherungen, ffentlichrechtliche Krperschaften und Anstalten sowie allenfalls weitere Arten von Parteien gelten nach den jeweils einschlgigen gesetzlichen Bestimmungen zum Teil besondere Anlagevorschriften, die den Einsatz aller oder auch nur gewisser Derivate einschrnken oder sogar verbieten. Die Partei, fr die solche besonderen Anlagevorschriften Gltigkeit haben, besttigt, die fr sie gltigen Vorschriften zu kennen, und verpflichtet sich, der Einhaltung dieser Bestimmungen grsste Aufmerksamkeit zu widmen. Sie wird ihre zustndigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ber die jeweils gltigen Bestimmungen instruieren und deren Einhaltung berwachen. Sie ist verpflichtet, die Gegenpartei fr alle Schden vollumfnglich schadlos zu halten, die ihr aus einem allflligen Verstoss gegen solche Anlagevorschriften entstehen knnen. 2.3 Mit der Unterzeichnung dieses Rahmenvertrags erklren die Parteien, dass ihnen die betroffenen Geschftsarten und insbesondere deren Risiken bekannt sind. Gesetzliche Informationspflichten, soweit auf die Parteien anwendbar, bleiben vorbehalten. 3. Zahlungen 3.1 Jede Partei hat die von ihr geschuldeten Zahlungen und sonstigen Leistungen sptestens an den canada goose in der Besttigung genannten Flligkeitstagen an die andere Partei zu erbringen. 3.2 Smtliche Zahlungen sind in der gemss Besttigung geschuldeten Whrung kostenfrei und in der fr Zahlungen in dieser Whrung handelsblichen Weise in am Flligkeitstag frei verfgbaren Mitteln zu leisten. 3.3 Haben die Parteien an demselben Tag aufgrund einer bestimmten Transaktion Zahlungen in gleicher Whrung zu leisten, zahlt die Partei, die den hheren Betrag schuldet, die Differenz zwischen den geschuldeten Betrgen. Der Calculation Agent wird der Gegenpartei den zu canadian goose jacket zahlenden Differenzbetrag rechtzeitig vor dessen Flligkeit mitteilen. 3.4 Sofern eine Partei verpflichtet ist oder sein wird, von einer durch sie zu leistenden Zahlung einen von der Gegenpartei nicht rckforderbaren Steuer oder Abgabebetrag abzuziehen oder einzubehalten, wird sie die zustzlichen Betrge an die andere Partei zahlen, die erforderlich sind, damit die andere Partei den vollen Betrag erhlt, der ihr zum Zeitpunkt einer solchen Zahlung zustnde, wenn kein Abzug oder Einbehalt canada goose coats on sale erforderlich Canada Goose Outlet wre. 4. Flligkeitstage Sollte einer der vereinbarten Flligkeitstage buy canada goose jacket cheap nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, hat die Zahlung am nchsten Bankarbeitstag zu erfolgen. Falls der nchste Bankarbeitstag in einen anderen Kalendermonat fllt, haben die Zahlungen an dem Bankarbeitstag zu erfolgen, welcher dem Flligkeitstag vorausgeht. Schweizer r OTC Derivate 2003 D 03.02 5. Erfllungsstrungen 5.1 Im Falle von Erfllungsstrungen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts und allfllige Regelungen der Referenzbrsen. Vorbehalten bleiben die nachstehenden Bestimmungen. 5.2 Ist eine Partei mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat sie Verzugszins in der Hhe von 1% ber jenem Zinssatz zu bezahlen, der am betreffenden Zahlungsort und in der betreffenden Whrung fr bernachtanlagen von erstklassigen Banken bezahlt wird. Ist eine Partei mit der Lieferung einer bestimmten Anzahl Basiswerte in Verzug, so ist die andere Partei berechtigt, sich canada goose clearance sale mit der entsprechenden Anzahl Basiswerte einzudecken, beispielsweise mittels Wertschriftenleihe. Die sumige Partei hat der anderen Partei alle daraus entstehenden Kosten sowie den unmittelbaren Schaden zu ersetzen. Der unmittelbare Schaden ist aufgrund von Ersatzgeschften zu ermitteln, unabhngig davon, ob die ersatzberechtigte Canada Goose Parka Partei solche Geschfte tatschlich abschliesst oder nicht. 5.3 Der Eintritt eines der folgenden Ereignisse berechtigt die sich vertragsgemss verhaltende Partei zur vorzeitigen Auflsung des Vertrags: a) Verletzung einer unter diesem Vertrag eingegangenen Pflicht zur Zahlung eines Geldbetrags, zur Lieferung von Basiswerten oder zur allflligen Bestellung von Sicherheiten, sofern der Verzug canada goose coats nach schriftlicher Mahnung lnger als drei Bankarbeitstage andauert; b) Verletzung einer anderen unter diesem Vertrag eingegangenen Pflicht, wenn sie nicht auf schriftliche Mahnung innert 20 Bankarbeitstagen geheilt wird; c) Verletzung einer unter einem anderen Vertrag zwischen den Parteien eingegangenen Pflicht, wenn sie Canada Goose Jackets nicht auf schriftliche Mahnung innert 20 Bankarbeitstagen geheilt wird; d) Verletzung einer oder mehrerer Leistungspflichten unter einem oder mehreren Vertr gen mit einem Dritten, sofern die ausstehenden Leistungen mindestens den in Ziff. 15. Bst. a dieses Rahmenvertrags genannten Schwellenwert aufweisen. Haben die Parteien in Ziff. 15 Bst. a keinen Wert eingesetzt, knnen sie sich auf diese Bestimmung nicht berufen; e) Zahlungsunfhigkeit einer Partei, Entzug der Bewilligung oder Verbot der Geschftst tigkeit durch eine Behrde bzw. ein Gericht. f) Vernderung der juristischen bzw. 5.4 Bei Canada Goose online Vorliegen eines Auflsungsgrundes nach Ziff. 5.3 kann die dazu berechtigte Partei, solange der Auflsungsgrund andauert, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung auf ein von ihr benanntes Datum auflsen. In diesem Fall ist keine Partei mehr zur Leistung von Geldbetrgen, Basiswerten oder anflligen Sicherheiten unter diesem Vertrag verpflichtet, die am Tag der Auflsung oder spter fllig geworden wren. An die Stelle dieser Leistungspflichten treten Ausgleichspflichten gemss Ziff. 5.6. 5.5 Wird ber eine Partei der Konkurs, ein Stundungs, ein Sanierungsverfahren oder ein anderer Akt des Insolvenzrechts mit vergleichbarer Wirkung erffnet, so gilt der Vertrag ohne weiteres als unmittelbar zuvor aufgelst. Wird ber eine Partei der Konkurs, ein Stundungs, ein Sanierungsverfahren oder ein anderer Akt des Insolvenzrechts mit vergleichbarer Wirkung beantragt, so kann die Gegenpartei D 03.02 SBVg Schweizerische Bankiervereinigung : Rahmenvertrge den Vertrag vorzeitig auflsen. 5.6 Bei vorzeitiger Auflsung nach Ziff. 5. 4 oder 5. 5 tritt an die Stelle aller Leistungen, die am Tag der Auflsung oder spter fllig geworden wren, die Pflicht zur Leistung eines Liquidationswerts in Schweizer Franken. Die zur Auflsung berechtigte bzw. diejenige Partei, welche nicht von einem Ereignis gemss Ziff. 5.4 betroffen ist (nachstehend: soll den Liquidationswert der betroffenen Transaktionen berechnen, der besteht: a) in der Differenz zwischen den Einnahmen und Kosten, die X htte realisieren knnen bzw. aufwenden mssen (Wiederbeschaffungswerte), wenn sie am Auflsungstag Ersatztransaktionen am Markt eingegangen wre. Dabei ist eine Ersatztransaktion eine Transaktion, die canada goose black friday sale fr X die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen htte wie die aufgelste Transaktion; b) zuzglich der vor dem Auflsungstag bereits flligen Betrge zugunsten X sowie c) abzglich der vor dem Auflsungstag bereits flligen Betrge zulasten X. Dabei werden Betrge gemss Bst. a c, welche in einer anderen Whrung als Schweizer Franken geschuldet sind, zum Kassakurs um 11.00 Uhr vormittags (Schweizer Zeit) am Auflsungstag in Schweizer Franken umgerechnet. Der so ermittelte Betrag (Liquidationswert) ist innert fnf Bankarbeitstagen nach erfolgter Mitteilung auszugleichen. 5.7 Tritt ein Ereignis ein, das eine Partei nach Mahnung oder Fristablauf zur vorzeitigen Auflsung gemss Ziff. 5.3 5.5 dieses Rahmenvertrags berechtigte, ist diese Partei schon vor Mahnung oder Fristablauf befugt, ihre Leistungen unter diesem Vertrag zurckzuhalten. 6. Verrechnungsrecht Die Parteien sind berechtigt, den Liquidationswert ihrer Forderungen (Ziff. 5.6 dieses Rahmenvertrags) unabhngig von allenfalls dafr besonders vereinbarten Sicherheiten (Ziff. 7 dieses Rahmenvertrags) mit Forderungen aus ndern Vertrgen ohne Rcksicht auf deren Flligkeit zu verrechnen. 7. in der Besttigung einer Transaktion). 8. bertragung der Rechte und Verpflichtungen Die Parteien knnen ihre Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur mit vorgngiger schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei auf einen Dritten bertragen. 9. Teilnichtigkeit, nachtrglich eingetretene Unmglichkeit einer cheap Canada Goose Leistung, Belastung von Transaktionen mit neuen Steuern bzw. Abgaben Sollte irgendeine Bestimmung dieses Rahmenvertrags sich nachtrglich aus irgendeinem Rechtsgrund als ungltig herausstellen, hat dies auf die Gltigkeit der brigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle der ungltigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als gewollt und erklrt, die dem Sinn und Zweck der ungltigen Bestimmung und des ganzen Vertrags Schweizer r OTC Derivate 2003 D 03.02 unter Bercksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte sowie der im gleichartigen Geschftsverkehr blichen Gewohnheiten und Gebruche am nchsten kommt. Wird eine Bestimmung dieses Rahmenvertrags, eine auf ihn gesttzte Transaktion (Ziff. 0 Abs. 2 dieses Rahmenvertrags) oder deren Erfllung nachtrglich rechtswidrig oder unmglich, so ist die rechtswidrig bzw. unmglich gewordene Leistung zu bewerten (analog Ziff. 5.6 dieses Rahmenvertrags) und der berechtigten Partei eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Dasselbe gilt sinngemss, wenn eine Transaktion von einer nachtrglich eingefhrten Steuer oder sonstigen Abgabe betroffen wird, bei deren Kenntnis die Parteien von der Transaktion abgesehen htten. 10. Vertragsnderungen und ergnzungen Alle nderungen und Ergnzungen dieses Rahmenvertrags haben schriftlich zu erfolgen und sind von beiden Parteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. 11. Telefonaufzeichnungen Jede Partei ist berechtigt, Telefongesprche im Zusammenhang mit Transaktionen unter diesem Rahmenvertrag aufzuzeichnen. 12. Mitteilungen Mitteilungen erfolgen mittels Telefax, Telex usw. und nachfolgendem Brief jeweils an die Zustelladressen gemss Beiblatt. Fr die Besttigung von Transaktionen gilt Ziff. 1 Abs. 3 dieses Rahmenvertrags. Die Ausbung von Optionen kann mndlich erfolgen. 13. Erfllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfllungsort und Spezialdomizil fr alle Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag und den darunter abgeschlossenen Transaktionen ist Zrich 1. Dieser Vertrag einschliesslich aller darunter abgeschlossenen Transaktionen sind nach dem schweizerischen Recht zu beurteilen, und zwar durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Zrich, Jeder Partei steht es jedoch frei, ihre Rechte auch am Domizil der anderen Partei oder bei jedem anderen zustndigen Betreibungsamt bzw. Gericht geltend zu machen. 14. Definitionen Als gelten Optionen, die bis zu ihrem Verfalltag ausgebt werden knnen. bedeutet jenen Preis pro Basiswert oder Indexanteil gemss Besttigung, zu dem ein Basiswert oder Indexanteil gekauft oder verkauft werden kann oder in sonstiger Weise ber die Ausbung der betreffenden Option abgerechnet wird. Bei Zinsinstrumenten werden allfllige Marchzinsen gemss den Berechnungsrichtlinien des Basiswertes hinzugerechnet. D 03.02 SBVg Schweizerische Bankiervereinigung : Rahmenvertrge bedeutet jenen Bankarbeitstag, an dem die Option als ausgebt gilt. ist jeder Arbeitstag, an dem die Banken des Haupthandelsplatzes des durch die Transaktion betroffenen Basiswertes bzw. die Haupthandelspltze der durch die Transaktion betroffenen Whrungen, insbesondere fr Devisengeschfte und die Entgegennahme von fremden Whrungen, geffnet sind. Die einer Option berechnet sich wie folgt: a) bei einer Call Option auf Basiswerte: Schlusskurs des Basiswertes an der Referenzbrse fr Basiswerte am Ausbungstag der Option abzglich des Ausbungspreises multipliziert mit der Anzahl der von der Ausbung der Option betroffenen Basiswerte; b) bei einer Put Option auf Basiswerte: Ausbungspreis abzglich des Schlusskurses des Basiswertes an der Referenzbrse fr Basiswerte am Ausbungstag der Option multipliziert mit der Anzahl der von der Ausbung der Option betroffenen Canada Goose sale Basiswerte; c) bei einer Call Option auf Index: Vom Indexsponsor berechneter IndexTagesschlusskurs an der Referenzbrse fr Basiswerte am Ausbungstag abzglich Ausbungspreis; d) bei einer Put Option auf Index: Ausbungspreis abzglich vom Indexsponsor berechneter Index Tagesschlusskurs an der Referenzbrse fr Basiswerte am Aus bungstag. Fllt der Ausbungstag unter c) oder d) auf den Verfalltag einer brsengehandelten Option, so wird, falls es die Besttigung vorsieht oder ein schweizerischer Index zur Anwendung kommt, in der obigen Rechnung der vom Index Sponsor fr dieses Produkt verwendete Kurs anstelle des Index Tagesschlusskurses verwendet. bedeutet: a) das der Transaktion unterliegende, an der
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